Pflegesätze und Angebote für häusliche Hilfe
Langzeitpflege (Franken pro Stunde) | Akut- und Übergangs-versorgung (Franken pro Stunde) | |
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Abklärung, Beratung und Koordination | 76.90 | 54.55 |
Massnahmen der Untersuchung und Behandlungen | 63.00 | 53.65 |
Massnahmen der Grundpflege | 52.60 | 47.50 |
Patienten- beteiligung | 7.65 | – |
Die anfängliche Mindestbetreuungsdauer beträgt 10 Minuten. Die Gesamtzeit wird dann in zusätzlichen 5-Minuten-Schritten berechnet.
Pflegeleistungen nach Art. 7 der KLV werden von der KVG erstattet.
Die verbleibenden Kosten sind vom Patienten zu tragen:
• die Zahlung der jährlichen Franchise;
• der obligatorische Selbstbehalt von 10 %;
• die Tagespauschale von 7.65 Fr. pro Behandlungstag.
Benötigt die Person jedoch nach einem Spitalaufenthalt Krankenpflege, die von einem Spitalarzt verschrieben wurde und nicht länger als 14 Tage dauert, so fällt keine Tagespauschale an.
Von der Tagespauschale befreit sind ausserdem:
• Personen unter 18 Jahren;
• Personen, deren Pflegeleistungen von einem anderen Versicherer als der KVG übernommen werden (Invalidenversicherung, Unfallversicherung, Militärversicherung).
Achtung: Die KVG erkennt diese Leistungen nicht an. Ein Teil der Kosten kann jedoch je nach Krankenzusatzversicherung des Patienten übernommen werden.
Einheitstarif: 80.00 Fr. pro Stunde.
Private Betreuung: auf Anfrage
Die Abrechnung erfolgt in Schritten von 15 Minuten.
Für den Fall, dass die Pflegefachfrau ihr Fahrzeug zur Erbringung der Dienstleistung verwenden muss, wird eine Kilometerentschädigung von 1 Franken / km zurückgelegt.